Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist vielen unbekannt

Wie eine aktuelle Umfrage des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) herausfand, fühlen sich nur sieben Prozent der Deutschen gut gerüstet und informiert, wie sie die Pflege eines Angehörigen mit dem Job vereinbaren könnten.

Seit einem Jahr gibt es nun die neuen Regeln, die es Arbeitnehmern erlaubt, im Falle des Falles die Pflege und den Beruf unter einen Hut zu bekommen, doch offenbar sind die in der Bevölkerung noch nicht richtig angekommen. "Zwar bieten die aktuellen gesetzlichen Regelungen vielfältige Entlastungsmöglichkeiten, dennoch bleiben die Maßnahmen zu oft ungenutzt, da viele Berufstätige noch nicht ausreichend über die bestehenden Gesetze informiert sind", sagt Dr. Ralf Suhr, Vorstandsvorsitzender des ZQP.

So antworteten die Teilnehmer der ZQP-Umfrage auf die Frage, wie sie sich zur Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege informiert fühlen, 84 Prozent mit "eher schlecht" oder "sehr schlecht". Der Mehrheit ist etwa die Familienpflegezeit unbekannt (84 Prozent), die einen Rechtsanspruch auf reduzierte Arbeitszeit und teilweise Freistellung vorsieht. Ähnliches gilt auch für die halbjährige Pflegezeit (82 Prozent) sowie die zehntägige Freistellung (72 Prozent). Sogar Personen, die bereits Pflegeerfahrung im Familienkreis gesammelt haben, gaben an, die verschiedenen Optionen nicht zu kennen.

Die Forscher des ZQP vermuten, dass möglicherweise mehr Menschen die Möglichkeiten nutzen, wenn sie besser darüber Bescheid wüssten. Dies Vermutung wird durch die Angaben der Befragten gestützt. Denn je besser sie sich über das Gesetz informiert fühlen, desto eher können sie sich auch vorstellen, es in Anspruch zu nehmen.

Zudem äußern Berufstätige, die keine Familienpflegezeit für sich in Betracht ziehen, vielfältige Vorbehalte: 76 Prozent geben finanzielle Gründe und 23 Prozent organisatorische Probleme an. Auch die Angst vor beruflichen Nachteilen würden immerhin 43 Prozent davon abhalten, die Familienpflegezeit tatsächlich zu nutzen. Zudem bestehen nach wie vor Ängste, dass Vorgesetzte (19 Prozent) oder Kollegen (9 Prozent) wenig Verständnis haben. "Unsere Studienergebnisse zeigen auch, dass die Möglichkeiten der Politik, die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu fördern, begrenzt sind. Deshalb ist vor allem eine pflegesensible Unternehmenskultur gefordert, um einen offeneren Umgang mit dem Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Aber auch um betrieblich passende Unterstützungsangebote für Mitarbeiter anbieten zu können", so Suhr.

Arbeitnehmer haben seit einem Jahr einen Rechtsanspruch auf eine zehntätige Freistellung vom Job. Sie erhalten in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung, die in etwa die Höhe des Kinderkrankengeldes entspricht. Ähnlich des Bafög für Studenten haben Angehörige, die ein Familienmitglied zu Hause pflegen mit der Pflegezeit einen Anspruch auf eine sechsmonatige teilweise Freistellung vom Job. In dieser Zeit erhalten sie keinen Lohn, haben aber Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das monatlich ausgezahlt und nach Ablauf der Pflegezeit in Raten zurückgezahlt wird. Darüberhinaus gibt es die sogenannte Familienpflegezeit, die für 24 Monate in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Familienmitglied zu Hause gepflegt wird. Auch dafür besteht der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen. In beiden Fällen haben sie einen Anspruch auf eine komplette oder teilweise Freistellung vom Job. Dauert die Pflege länger an, so können verschiedene Familienmitglieder die Pflege- oder Familienzeit in Anspruch nehmen.

Ab November 2019 ist der Stammdatenabruf für die nächste Meldung möglich.

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