Innovationsfonds: Förderregeln bald öffentlich

Der Innovationsausschuss hat die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Erstellung von Entwürfen für die ersten Bekanntmachungen zur Förderung neuer Versorgungsprojekte durch den Innovationsfonds beauftragt.

Der Innovationsausschuss hat auf Empfehlung seines Expertenrates entschieden, dass in einer ersten Förderwelle im Jahr 2016 jeweils ein themenoffener und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert werden. Die Förderschwerpunkte werden wesentlicher Bestandteil der Förderbekanntmachungen sein und betreffen inhaltlich sowohl Projekte zu neuen Versorgungsformen, als auch zur Versorgungsforschung.

Im Bereich "neue Versorgungsformen" können u.a. Modelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten, Modellprojekte zu Arzneimitteltherapie und Arzneimitteltherapiesicherheit sowie Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen, z.B. Senioren, Kinder oder Pflegebedürftige, gefördert werden. Unterstützungswürdig im Bereich "Versorgungsforschung" sind u.a. Projekte zur Weiterentwicklung von Qualitätssicherung und Patientensicherheit oder auch zur Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung.

Interessenten können sich entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben. Eine Antragstellung ist jedoch erst nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung möglich, die auch eine Konkretisierung der Förderkriterien sowie der weiteren Anforderungen an die Projekte enthält.

Ab November 2019 ist der Stammdatenabruf für die nächste Meldung möglich.

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