Gesetze starten mit Verspätung

Liebe Leserinnen und Leser,

Zu Beginn des neuen Jahres sollten ursprünglich einige Gesetze in Kraft treten, die nun erst mit Verspätung durch den Gesetzgeber verabschiedet werden. Dies betrifft das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz sowie die Neuregelungen zum Mutterschutzgesetz. Es ist davon auszugehen, dass diese Gesetze bzw.Teile davon voraussichtlich erst mit einigen Monaten Verzögerung in Kraft treten werden. Über die einzelnen Gesetzesvorhaben haben wir bereits ausführlich im BKK Service berichtet.

Die bereits beschlossene Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bringt zum 1. April 2017 Neuerungen, die wir Ihnen in unserem Schwerpunktartikel vorstellen. Neu im Gesetz ist eine klare Definition, wann es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung handelt. Zudem wird eine Höchstdauer für die Überlassung festgelegt und die Entlohnung der Leiharbeiter soll schneller an jene vergleichbarer Arbeitnehmer der Stammbelegschaft angeglichen werden.

Bei Fragen zu den in dieser Ausgabe angesprochenen Themen wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen Ihnen gern weiter.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Gerhard Fuchs