Waisenrenten seit Januar 2017 beitragsfrei in der KV/PV

Wer Waisenrente erhält, zahlt davon häufig Beiträge an die Kranken- und Pflegeversicherung. Seit dem 1. Januar 2017 sind diese Renten jedoch meist beitragsfrei. Denn zu diesem Stichtag ist eine Regelung aus dem sogenannten E-Health-Gesetz in Kraft getreten, das Ende 2015 beschlossen wurde (§ 237 Satz 2 und 3 SGB V). Sie gilt für alle Personen, die eine Waisenrente nach § 48 SGB VI oder eine entsprechende Leistung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhalten.

Von den Waisenrenten werden nun keine Beiträge der Versicherten zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr erhoben. Voraussetzung dafür ist, dass die Altersgrenzen der Familienversicherung (§ 10 Absatz 2 SGB V) nicht überschritten sind. Für alle Versicherten ist dies das 18. Lebensjahr, für nicht Erwerbstätige gilt das 23. Lebensjahr, für Versicherte in Ausbildung das 25. Lebensjahr als Grenze (eventuell noch verlängert um Zeiten eines Wehr- oder Freiwilligendienstes). Besondere Regelungen gelten für behinderte Menschen, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten. Die Beitragsfreiheit schließt auch den KV-Zusatzbeitrag mit ein.