Neue Regeln beim Datenschutz

Liebe Leserinnen und Leser,

Am 25. Mai 2018 tritt in Deutschland – wie in ganz Europa – die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Verordnung soll einheitliche Regeln bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten schaffen – unter Androhung drakonischer Strafen bei Nichtbeachtung. Sie nimmt nicht nur diejenigen in die Pflicht, die Daten sammeln, sondern auch diejenigen, die sie verarbeiten.

Zu den entscheidenden Neuregelungen der DSGVO gehört die Rechenschafts- und Dokumentationspflicht über personenbezogene Daten, die ein Unternehmen sammelt. Diese müssen bei der Entwicklung von neuen Projekten und Prozessen zukünftig immer auch an den Datenschutz und die Datensicherheit denken.

Sollten Sie Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder Sozialversicherung haben, rufen Sie uns einfach an, denn Zuhören ist unsere stärkste Leistung.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Gerhard Fuchs