Liebe Leserinnen und Leser,

zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen durch das Coronavirus hat die Bundesregierung im Eilverfahren ein umfangreiches Investitionspaket beschlossen, das u. a. den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert – bei gleichzeitiger Erstattung der kompletten Sozialversicherungsbeiträge. Die Neuregelungen sind rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Darüber hinaus gehen wir in dieser Ausgabe auf wichtige arbeitsrechtliche Fragen in Bezug auf die Corona-Pandemie sowie Möglichkeiten des Arbeitsschutzes im Betrieb ein.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Gerhard Fuchs