Praxistipps

Die neue Meldung ist vor dem Beginn der Tätigkeit über das digitale Meldesystem der niederländischen Behörden online einzureichen.

Neue Meldepflicht für Niederlande

Seit dem 1. März 2020 gilt eine neue Online-Meldepflicht für Arbeitnehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz, die eine vorübergehende Tätigkeit in den Niederlanden ausüben. Bislang galt diese Meldepflicht nur für einen vorübergehenden Einsatz von Drittstaatsangehörigen. Neben Art und Dauer des Einsatzes haben Unternehmen auch detaillierte Angaben zu den entsandten Mitarbeitern zu machen. Ausgenommen von der Meldepflicht sind z. B. dienstliche Besprechungen, bestimmte Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bestimmte Tätigkeiten im Verkehrssektor.