UV-Schutz in Ferienjob und Ausbildung

Viele Unternehmen bieten in den Sommerferien Ferienjobs oder Praktika für Schüler und Studenten an. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Unfallversicherungsschutz dieser Personengruppen aus?

Wer trägt die Kosten?

Solange der Versicherungsschutz an den Besuch einer Schule oder einer Universität beziehungsweise Fachhochschule anknüpft, zahlt der Träger der Bildungseinrichtung die Beiträge für die Unfallversicherung. Für den Unfallversicherungsschutz von Beschäftigten trägt der Arbeitgeber die Kosten. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des gezahlten Entgeltes. Bei unbezahlten Praktika fragen Sie bitte Ihre Unfallversicherung nach dem Versicherungsschutz.

Worin besteht der Unterschied zur Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung trägt die Kosten, wenn ein Unfall im privaten Bereich, etwa in der Freizeit oder im Haushalt, geschieht. Bei Arbeitsunfällen übernimmt das die gesetzliche Unfallversicherung. Das Gesetz sieht in diesen Fällen ein gegenüber der Krankenversicherung umfangreicheres Leistungsspektrum vor, besonders wenn die Unfallfolgen gravierend sind. Führt ein Arbeitsunfall zu dauerhaften und schweren Beeinträchtigungen der Gesundheit, entsteht ein Anspruch auf eine sogenannte „Verletztenrente“. Diese wird lebenslang gezahlt und soll die durch den Unfall entstandene Minderung der Erwerbsmöglichkeiten ausgleichen.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Die genauen Zuständigkeitsregelungen für die verschiedenen Konstellationen finden Sie in der „Leitlinie Bildungsmaßnahmen“ der DGUV. Allgemeine Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie auch über die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung unter: 0800 6050404 oder unter: info(at)dguv.de. Für weitergehende Informationen steht Ihnen der jeweilige Unfallversicherungsträger zur Verfügung.

Wichtig

Bei Schülern, Studenten, Auszubildenden und Praktikanten gilt die jeweilige Bildungsmaßnahme als ausgeübte Tätigkeit. Entsprechend sind Unfälle bei deren Ausübung als Arbeitsunfälle anzusehen. Der Betroffene muss einen Durchgangsarzt aufsuchen und die Schule, die Universität oder den Arbeitgeber informieren, damit der Unfall mit einer sogenannten „Unfallanzeige“ an den Versicherungsträger gemeldet wird.