Gemeinschaftseinrichtungen
In Waschräumen müssen hautschonende Flüssigseifen, Papierhandtücher in Spendern sowie Abfallkörbe mit Deckel zur Verfügung stehen. Gemeinschaftlich genutzte Räume und Gegenstände (Türklinken, Handläufe etc.) müssen regelmäßig und gründlich gereinigt werden. Zudem sind Pausenräume und Kantinen entsprechend den Abstandsregeln einzurichten.
Lüftung von Arbeitsräumen
Die Arbeitsräume sollen regelmäßig und gründlich gelüftet werden, damit sich die ggf. vorhandene Virenkonzentration verringert. Abluft- und RLT-Anlagen sollen weiter betrieben werden.
Außentermine
Außentermine sollen auf ein Minimum beschränkt werden. Sind sie unumgänglich, soll ein festes Team aus 2-3 Mitarbeitern dauerhaft zusammenarbeiten, um die Kontakte innerhalb der Belegschaft zu reduzieren. Das Team soll möglichst nicht gemeinsam in einem Fahrzeug anreisen. Firmenfahrzeuge müssen mit Utensilien zur Handhygiene und Desinfektion, Papiertüchern und Müllbeuteln ausgestattet werden.
Sammelunterkünfte
Sammelunterkünfte sollen mit möglichst kleinen, dauerhaft zusammenarbeitenden Teams belegt werden. Die Unterkunft soll pro Team Sanitärraum, Küche und Gemeinschaftsraum enthalten. Schlafräume sind grundsätzlich von nur einer Person zu nutzen (Ausnahme: Partner und Familienangehörige). In den Küchen müssen Geschirrspüler mit Programmen mit mindestens 60°C vorhanden sein. Zudem sind Waschmaschinen oder ein Wäschedienst bereitzustellen.
Dienstreisen und Meetings
Dienstreisen und Präsenzveranstaltungen sollen möglichst vermieden und durch technische Alternativen wie Telefonoder Videokonferenzen ersetzt werden. Sind Präsenzveranstaltungen unumgänglich, muss ein ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern eingehalten werden.
Verkehrswege
Auch in Fluren, Gängen, Aufzügen, Treppen und Türen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Wo sich Ansammlungen nicht vermeiden lassen, sollen mit Klebeband Abstandsmarkierungen auf dem Boden angebracht werden.
Arbeitsmittel/Werkzeuge
Werkzeuge und Arbeitsmittel sind möglichst personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen. Andernfalls sind bei der Verwendung der Werkzeuge – wo es möglich ist – geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden.
Teamwechsel und Schichtarbeit
Es sollen feste Teams gebildet werden, die dauerhaft zusammenarbeiten. Kontakte zu anderen Mitarbeitern sollen organisatorisch unterbunden werden. Hierzu zählt auch der Aufenthalt in Umkleide- und Waschräumen sowie an der Zeiterfassung.
Arbeitskleidung und PSA
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung (PSA) dürfen nur personengebunden benutzt werden. Arbeitskleidung/ PSA und Alltagsbekleidung müssen getrennt aufbewahrt und regelmäßig gereinigt werden. Ggf. kann Beschäftigten erlaubt werden, die Arbeitskleidung/PSA bereits zu Hause anzulegen.
Besucher
Betriebsfremde sollen den Betrieb nur im begründeten Ausnahmefall aufsuchen. Ist der Besuch unumgänglich, müssen die Kontaktdaten des Besuchers sowie der Zeitpunkt des Zutritts und Verlassens schriftlich dokumentiert werden. Alle Besucher der Betriebsstätte sollen über die Präventionsmaßnahmen informiert und dazu angehalten werden, Mund- Nase-Schutz zu tragen und Desinfektionsmöglichkeiten für die Hände zu nutzen.