Praxistipp:

Mit einem neuen Faltblatt informiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) über die Rechtsgrundlagen und Maßnahmen, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern helfen, die Arbeit bei Sommerhitze erträglich zu gestalten. Das Faltblatt „Sommerhitze im Büro – Hinweise und Tipps für die heißen Tage“ informiert außerdem über die relevanten Rechtsgrundlagen und gibt eine Übersicht über weitere Informationsquellen.

Hitze im Büro – dem Kollaps vorbeugen

Bei hohen Temperaturen im Sommer wird das Arbeiten im Büro für viele Arbeitnehmer eine Tortur. Nicht nur die Produktivität und Konzentration, auch die Gesundheit der Mitarbeiter, leiden unter Temperaturen um die 30 Grad. Ein generelles Recht auf „Hitzefrei“ gibt es für Ihre Mitarbeiter nicht. Allerdings sollten Sie als Arbeitgeber das Thermometer im Auge behalten und für Abkühlung sorgen.

Arbeitsschutzbestimmungen beachten

Nach der Arbeitsstättenverordnung von 2010 muss in Arbeitsräumen ein Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung sowie eine „gesundheitlich zuträgliche“ Temperatur bestehen. Eine maximale zulässige Raumtemperatur wird nicht genannt. Genaueres hierzu ist in der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 zu finden. Demnach sollten in betrieblichen Räumen möglichst nicht mehr als 26 Grad Celsius herrschen. Fenster, Oberlichter und Glaswände sollten möglichst vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden und beispielsweise mit Jalousien, Markisen oder Sonnenschutzverglasungen ausgerüstet sein. Steigt die Außentemperatur auf mehr als 26 Grad Celsius, darf die Temperatur im Innenraum auch höher sein. Ab einer Raumtemperatur von 26 Grad Celsius sollten, ab 30 Grad müssen Vorkehrungen gegen die Hitze getroffen werden. Ab 35 Grad Innentemperatur gilt ein Raum als zur Arbeit gänzlich ungeeignet, außer es werden Maßnahmen wie bei Hitzearbeit ergriffen. Ein Recht auf ein klimatisiertes Büro besteht jedoch nicht.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Als Arbeitgeber haben Sie natürlich ein gesteigertes Interesse daran, Ihre Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Bedingungen arbeiten zu lassen. In besonderem Maße sind natürlich Schwangere, stillende Mütter und ältere Mitarbeiter bei extremen Temperaturen gefährdet. Um einem Hitzestau im Büro vorzubeugen, empfiehlt es sich, die Büroräume in den frühen Morgenstunden durchzulüften, entweder vom Hausmeister oder dem zuerst eintreffenden Mitarbeiter. Elektrische Geräte, die nicht benötigt werden, sollten ausgeschaltet werden, damit keine unnötige Wärme abgegeben wird. Zwar sorgt ein klimatisiertes Büro am schnellsten für eine Abkühlung im Sommer, doch nicht jede Firma kann sich diesen Luxus leisten. Ventilatoren können hier eine Alternative sein, um den Mitarbeitern eine Abkühlung zu verschaffen. Kostenfreie Getränke können den Flüssigkeitsverlust durch starkes Schwitzen ausgleichen. Falls spezielle Bekleidungsregeln im Büro gelten, könnten diese für heiße Tage gelockert werden.

Arbeitszeiten anpassen

Viele Unternehmen treffen Arbeitsvereinbarungen, die Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden zu verlegen. So könnten Ihre Mitarbeiter am Nachmittag die aufgeheizten Büros frühzeitig wieder verlassen. Zusätzliche stündliche Extrapausen, die auf die Arbeitszeit anzurechnen sind, können für eine Erholung der Arbeitnehmer sorgen. Ebenfalls eine Lösung für viele Arbeitnehmer: Arbeiten von zuhause aus. Als Arbeitgeber können Sie auch geltende Gleitzeitregelungen lockern, die es Ihren Arbeitnehmern ermöglichen, frühzeitig nach Hause zu gehen, um Gleitzeitguthaben abzubauen.