Aktuelle Änderungen im Steuerrecht

Lohnsteuer-Ameldungen

Die Grenze für die quartalsweise Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen wurde von 4.000 EUR anzumeldende Lohnsteuer auf 5.000 EUR geringfügig angehoben. Bei dem Wert handelt es sich um einen Jahreswert, abgeleitet aus dem Vorjahr.

Betrug die Lohnsteuer im vergangenen Jahr nicht mehr als 1.080 EUR jährlich, erfolgt die Anmeldung jährlich. Lag sie im vergangenen Jahr bei mehr als 1.080 EUR, aber nicht über 5.000 EUR jährlich, genügt ab dem Jahr 2017 eine vierteljährliche Einreichung der Lohnsteuer-Anmeldung. Betrug die Lohnsteuer über 5.000 EUR, erfolgen die Anmeldungen monatlich.