Corona: Steuerhilfen für Unternehmen

Firmenwagenbesteuerung

Bei der Besteuerung der Nutzung von Elektrofahrzeugen, die keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer haben, steigt die Bemessungsgrenze (inländischer Bruttolistenpreis) von 40.000 EUR auf 60.000 EUR.

Zum Hintergrund

Nach der bisherigen Gesetzeslage war ab 2020 (bei Anschaffung, Leasing oder Überlassung zur privaten Nutzung nach dem 31. Dezember 2018) für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs, das keine Kohlendioxidemissionen je gefahrenen Kilometer hat (also reine Elektrofahrzeuge, inkl. Brennstoffzellenfahrzeuge), bei der Pauschalmethode nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) und bei der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten anzusetzen. Dies galt bisher jedoch nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 40.000 EUR betragen hat. Bei einem höheren Bruttolistenpreis war der Vorteil auf Grundlage von 50 Prozent der Bemessungsgrundlage zu berechnen.

Neuregelung

Zur Steigerung der Nachfrage unter Berücksichtigung des Ziels der Förderung einer nachhaltigen Mobilität wird die Kaufpreisgrenze von rein elektrischen Fahrzeugen ohne Kohlendioxidemission von 40.000 EUR auf 60.000 EUR angehoben. Die Änderung soll für die Bewertung ab 1. Januar 2020 gelten, sodass entsprechende Lohnabrechnungen geändert werden können.