Insolvenzgeldumlage soll 2017 sinken

Die von den Arbeitgebern zu zahlende Umlage zur Finanzierung des Insolvenzgeldes soll 2017 auf 0,09 Prozent sinken und damit die Betriebe um jährlich über 300 Millionen EUR entlasten. Bereits zum Jahresbeginn 2016 war der Umlagesatz von 0,15 auf 0,12 Prozent reduziert worden.  

Diese Maßnahme ist durch eine positive Entwicklung der Rücklage in den letzten fünf Jahren möglich geworden. So wird in diesem Jahr ein Überschuss der Einnahmen von 270 Millionen EUR erwartet. Da die Zahl der Insolvenzen in 2017 unverändert bleiben dürfte, wird trotz der Entlastung der Arbeitgeber beim Umlageersatz ein ausgeglichener Haushalt der Insolvenzgeldkasse erwartet. Die Insolvenzgeldumlage wird durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern getragen und dient der Finanzierung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld sowie der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.