Steuererklärung: Ab 2018 zwei Monate mehr Zeit

Das „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ verlängert die Fristen für selbst erstellte und auch für vom Steuerberater erstellte Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2018 um zwei Monate. Damit muss die selbst erstellte Steuererklärung spätestens am 31. Juli des Folgejahres, die vom Steuerberater erstellte Erklärung sogar erst am letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden.

Für nach dem 31. Juli 2019 verspätet eingereichte Steuererklärungen wird künftig ein Säumniszuschlag von mindestens 25 EUR pro angefangenem Monat fällig, wenn es zu Steuernachforderungen kommt.

Gleichzeitig soll die heute bestehende Verpflichtung zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt weitestgehend entfallen. Aus der Belegvorlagepflicht wird eine Belegvorhaltepflicht. Die Finanzämter können im Bedarfsfall solche Belege wie Spendenquittungen anfordern.