Mindestlohn und Minijobs

Ab dem 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 EUR auf 8,84 EUR. Dies gilt auch für Beschäftigte in sogenannten Minijobs mit einem monatlichen Verdienst bis zu 450 EUR.

Für Minijobber, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 12 Stunden haben, wird es durch die Erhöhung kritisch: Der neue Mindestlohn führt dazu, dass sich bei dieser Arbeitszeit statt 438,60 EUR ein Monatsverdienst in Höhe von 456,14 EUR ergibt. Und dies übersteigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Soll der Minijob auch weiterhin sozialversicherungsfrei bleiben, könnten Sie als Arbeitgeber mit Ihrem Minijobber vereinbaren, die monatliche Arbeitszeit ab 1. Januar 2017 zu verringern. Sie darf 11,5 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Als Arbeitgeber sind Sie gemäß § 17 Mindestlohngesetz dazu verpflichtet, für Minijobber detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen (Ausnahme: in Privathaushalten).