Klare Regeln zur JAEG

Befreiung von der Versicherungspflicht

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist für Arbeitnehmer möglich, die aufgrund der Anhebung der JAEG zum Jahreswechsel versicherungspflichtig werden. Durch diese Befreiungsregelung erhalten privat krankenversicherte Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihren privaten Krankenversicherungsschutz fortzuführen.