Klare Regeln zur JAEG

Ermittlung des Jahresarbeitsentgelts

Gut verdienende Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Die Ermittlung des regelmäßigen JAE und die Beurteilung der sozialversicherungsrechtlichen Folgen obliegen in der Praxis den Betrieben und sind im Einzelfall nicht immer einfach. Der GKV-Spitzenverband hat nun mit Grundsätzlichen Hinweisen vom 22. März 2017 den Betrieben eine Entscheidungshilfe mit empfehlendem Charakter zur Verfügung gestellt. Wir stellen Ihnen im Folgenden die neuen Empfehlungen zur Beurteilung der Krankenversicherungsfreiheit vor.