Neues zur Firmenwagenbesteuerung

Ab dem 1. Januar 2019 gelten neue Regeln bei der Bewertung des geldwerten Vorteils für die Nutzung eines Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Zudem soll der Listenpreis zur Ermittlung des steuerlichen Vorteils bei 2019 bis 2021 angeschafften E-Fahrzeugen um die Hälfte gemindert werden.