SFN-Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung

Seit einiger Zeit kommt es im Rahmen von Betriebsprüfungen des Öfteren zu Beanstandungen, weil Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) fälschlicherweise als steuer- und beitragsfrei behandelt werden. Dabei geht es um Phasen ohne tatsächliche Arbeitsleistung. Hinsichtlich der Beurteilung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei Minijobs ist die Problematik im Rahmen der letzten Überarbeitung der Geringfügigkeits-Richtlinien entschärft worden.