Neu gewählte Jugendvertreter

Aufgaben der JAV

Vom 1. Oktober bis 30. November 2016 haben in zahlreichen Betrieben die regelmäßigen Wahlen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) stattgefunden. Eigentlich ist die Zusammenarbeit mit der JAV recht unkompliziert. Wie sie gelingt, möchten wir Ihnen mit diesem Beitrag zeigen.

Aufgaben der JAV

Die JAV ist zwar ein eigenständiges Gremium, jedoch kein zweiter Betriebsrat. Sie ist ein Teil der Mitarbeitervertretung, der ausschließlich die Interessen der Jugendlichen und der Auszubildenden unter 25 Jahren in einem Betrieb vertritt (§ 60 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz – BetrVG). Die Interessenvertretung erfolgt dabei in aller Regel gegenüber dem Betriebsrat, der sich dann mit Ihnen als Arbeitgeber in Verbindung setzt. Der Aufgabenbereich der JAV ergibt sich aus den Bestimmungen des BetrVG. Insbesondere überwacht sie, ob die für Jugendliche und Auszubildende geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstige Vorschriften eingehalten werden. Weiterhin soll und darf die JAV Maßnahmen zugunsten der von ihr vertretenen Mitarbeiter beim Betriebsrat beantragen, insbesondere solche der Berufsbildung oder der späteren Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis. Zu den weiteren Aufgaben der JAV gehört es nach § 70 BetrVG:

  • Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung junger weiblicher und männlicher Arbeitnehmer zu beantragen,
  • Anregungen der Mitarbeiter entgegenzunehmen und auf ihre Erledigung hinzuwirken sowie
  • die Integration von ihr vertretener ausländischer Arbeitnehmer zu fördern.

Praxistipp:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die JAV könnte sich beispielsweise, auch wenn dies gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, aus aktuellem Anlass für Flüchtlinge engagieren, die in Ihrem Betrieb beschäftigt oder qualifiziert werden, sofern diese nicht älter als 25 Jahre sind.