Neu gewählte Jugendvertreter

Rechte der JAV

Die JAV ist für Jugendliche und Auszubildende der erste Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ausbildung, Übernahme, tägliche Arbeit und Berufsschule. Gemeinsam mit dem Betriebsrat ist sie die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden. Vor diesem Hintergrund stehen der JAV folgende Rechte zu:

  • Zu jeder Betriebsratssitzung kann die JAV einen Vertreter entsenden. Zur Teilnahme an diesen Sitzungen müssen Sie die Vertreter der JAV von der Arbeit freistellen, eine Beschränkung des Teilnahmerechts auf einzelne Themen ist nicht zulässig. Stehen Angelegenheiten auf der Tagesordnung, die vor allem Jugendliche und Auszubildende betreffen, dürfen sogar alle Mitglieder der JAV an der Sitzung des Betriebsrates teilnehmen und haben dann auch insoweit Stimmrecht.
  • Vor oder nach jeder Betriebsversammlung darf die JAV in Abstimmung mit dem Betriebsrat eine betriebliche Jugend- und Auszubildendenversammlung einberufen. Diese kann aber auch in Abstimmung zwischen Ihnen als Arbeitgeber sowie dem Betriebsrat auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden. Verbieten dürfen Sie die Jugend- und Auszubildendenversammlung aber nicht.
  • In Betrieben mit mehr als 50 jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden darf die JAV Sprechstunden während der Arbeitszeit abhalten. Zeitpunkt sowie weitere organisatorische Fragen sind zwischen Ihnen und dem Betriebsrat abzustimmen.
  • Mitglieder der JAV dürfen wie Betriebsratsmitglieder unabhängig von der Größe des Gremiums während ihrer Arbeits- und Ausbildungszeit mit Jugendlichen und Auszubildenden Gespräche an deren Arbeits- oder Ausbildungsplatz führen.
  • Mitglieder der JAV haben Anspruch auf Schulungen, wenn diese erforderlich sind.
  • Die JAV hat das Recht, während der Arbeitszeit eigene, nicht öffentliche Sitzungen abzuhalten, an denen auch der Vorsitzende des Betriebsrats sowie unter Umständen auch ein Vertreter der Gewerkschaft teilnehmen darf. Bei der

Terminierung der Sitzungen

sollen betriebliche Belange und vor allem die Berufsschultage berücksichtigt werden, damit die auszubildenden Mitglieder an der Sitzung teilnehmen können, ohne ihren Schulerfolg zu gefährden. Letztlich entscheidet aber die JAV, wie oft ihre Sitzungen stattfinden und wie lange diese dauern. Die Tätigkeit in der JAV ist wie die Mitgliedschaft im Betriebsrat ein Ehrenamt, das während der Arbeits- beziehungsweise Ausbildungszeit ohne Kürzung der Bezüge ausgeübt wird. Als Arbeitgeber müssen Sie deshalb die Mitglieder der JAV zur Erfüllung ihrer Aufgaben von der Arbeit freistellen. Zudem haben alle Mitglieder der JAV während ihrer Amtszeit sowie im darauf folgenden Jahr Kündigungsschutz.

Praxistipps:

Als Arbeitgeber dürfen Sie der JAV nicht verbieten, ihre Sitzungen abzuhalten. Sie sind nur, genau wie der Betriebsrat, über die Sitzungstermine zu informieren. Allein bei dringenden betrieblichen Notwendigkeiten können Sie auf einer Verschiebung der JAV-Sitzung bestehen, was Sie jedoch nicht direkt gegenüber der JAV, sondern gegenüber dem Betriebsrat deutlich machen müssen.

Außer den gewählten Mitgliedern der JAV haben auch alle Mitglieder des Wahlvorstandes sowie alle Wahlbewerber zur JAV-Wahl Kündigungsschutz für die Dauer von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses.