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Sachbezugswerte 2017
Sofern Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung erhalten, richtet sich deren Wert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Diese Werte gelten sowohl für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung als auch für die Berechnung der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer.
Praxistipp:
Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Miete bleiben unverändert. Die aktuellen Werte finden Sie hier.