Sachbezugswerte 2017

Sofern Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt Sachbezüge in Form von Unterkunft und Verpflegung erhalten, richtet sich deren Wert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV). Diese Werte gelten sowohl für die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung als auch für die Berechnung der Einkommen- beziehungsweise Lohnsteuer.

Praxistipp:

Die Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Miete bleiben unverändert. Die aktuellen Werte finden Sie hier.