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Erkennen und Handeln

Warum die Cybersucht so anders ist …

Diese neue Form der Sucht bereitet den Experten erhebliche Probleme. Während man bei anderen Abhängigkeiten wie etwa von Alkohol oder Drogen einen Null-Toleranz- Kurs fahren kann, ist das bei der Cybersucht schlecht möglich. Man kann in der heutigen Gesellschaft ohne Alkohol- und ohne Drogenkonsum leben – aber ohne Computer und Internet? Bankgeschäfte, Arbeit, Kommunikation, Reisen buchen – viele Dinge sind heute offline kaum noch möglich. Deshalb müssen neue Therapieformen entwickelt werden, die nicht einen gänzlichen Verzicht, sondern einen geordneten Umgang mit den Medien zum Ziel haben.

Wie können Sie gefährliche Tendenzen erkennen?

Ob ein Mitarbeiter von Cybersucht betroffen oder gefährdet ist, können Sie nur durch aufmerksames Beobachten herausfinden. Ein Hinweis auf eine Sucht könnte erkennbar sein, wenn alle Mitarbeiter ihre Smartphones für eine bestimmte Zeit abgeben müssen – beispielsweise bei einer Veranstaltung oder einem Vortrag. In einigen Unternehmen sind private Handys schon aus Sicherheitsgründen (Werksspionage) gar nicht gestattet. Aus dem Verhalten des Betroffenen und auftretenden Entzugserscheinungen können Sie schnell Rückschlüsse ziehen.

Was können Unternehmen tun?

Sie sollten das Thema im Unternehmen nicht ignorieren. Die Cybersucht ist eine Krankheit, auch wenn es dafür noch keinen eigenen ICD-Schlüssel gibt. Deshalb muss ein vermutlich oder erkennbar Cyber-Süchtiger genauso behandelt werden wie ein Alkohol- oder Drogenkranker – gegebenenfalls mit einer Antisuchttherapie. Ignorieren ist auch deshalb keine Option, weil die Cybersucht konkrete Gefahren für den Betroffenen selbst, die Kollegen und unter Umständen auch Dritte bedeuten kann. Fehler durch Unkonzentriertheit oder Ablenkung können zu schweren Arbeitsunfällen führen. Ganz zu schweigen von der nachlassenden Produktivität des Betroffenen. Im Falle eines Falles sollten Sie stets fachkundige Hilfe hinzuziehen, denn die Diagnosestellung gehört nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich. Suchen Sie das Gespräch mit dem Betroffenen und weisen Sie ihn auf Hilfsangebote hin. Erster Ansprechpartner kann beispielsweise der Betriebsarzt sein, der den Kontakt zu Spezialisten oder einer Suchtberatungsstelle herstellen kann.

Praxistipp

Eine Sammlung von Hilfsadressen finden Sie im Internet.