Erhöhter Pflegebeitragssatz ab 2019

Das Bundeskabinett hat eine Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent beschlossen. Der Beitragszuschlag für Kinderlose beträgt unverändert 0,25 Beitragssatzpunkte; für diese Versicherten steigt der Beitragssatz damit auf 3,30 Prozent. Ohne die Erhöhung hätte ein Defizit von drei Milliarden Euro gedroht. Die Änderungen treten voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Beitragsanhebung soll den Pflegekassen Mehreinnahmen von rund 7,6 Milliarden Euro jährlich bringen. Diese Mittel sind zur Finanzierung der Leistungen für immer mehr Pflegebedürftige erforderlich. Zu einem Kostenschub hat auch die Ausweitung der Pflegeleistungen geführt. Aufgrund der Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs war die Zahl der Leistungsanträge stärker als erwartet gestiegen. Weitere Ausgaben werden durch das bereits in den Bundestag eingebrachte Pflege-Sofortprogramm entstehen, mit dem 13.000 neue Stellen in der Pflege ermöglicht werden. Zudem hat Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, weitere im Koalitionsvertrag festgelegte Maßnahmen zügig umzusetzen. Noch in dieser Wahlperiode sollen die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessert werden.

Der Gesetzentwurf soll kurzfristig dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Daher ist ein Inkrafttreten zum Jahreswechsel zu erwarten. Der Zeitpunkt ist mit Blick auf eine gleichzeitige Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf dann 2,5 Prozent gewählt worden. Somit werden die meisten Arbeitnehmer und Betriebe durch den heutigen Beschluss unter dem Strich keine höheren Beiträge zu leisten haben. Der Pflegebeitrag soll bis 2022 konstant bleiben.