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Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lässt es nicht zu, Menschen z. B. wegen ihrer Herkunft, ihres Alters, ihrer Religion oder auch wegen ihres Geschlechts zu benachteiligen. Für Arbeitgeber besteht daher die Verpflichtung, jede zu besetzende freie Stelle geschlechtsneutral und frei von Diskriminierungsmerkmalen auszuschreiben.