Liebe Leserinnen und Leser,

das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung von Mai 2019 zielt im Kern darauf ab, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Denn nur, wenn die Arbeitszeit erfasst wird, können Arbeitgeber Überstundenhäufungen und deren negative gesundheitlichen Auswirkungen auf ihre Arbeitnehmer erkennen und gegensteuern. So kann der Krankenstand deutlich sinken. Für Arbeitgeber wird aber die Herausforderung vor allem darin bestehen, die Arbeitszeit der Beschäftigten so zu gestalten, dass deren Gesundheit und Sicherheit gewährleistet ist, ohne dabei die Arbeitszeitflexibilität einzuschränken, die für eine gesunde Work-Life-Balance notwendig ist.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr
Gerhard Fuchs