Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihre Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber in ihrem Internetangebot aktualisiert und erweitert.

Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Elementen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Jeder Arbeitgeber, ob Kleinunternehmer oder Großbetrieb, ist nach dem Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Mit der aktuellen Handlungshilfe der BAuA sollen Fachleute im Arbeitsschutz, die eine Gefährdungsbeurteilung im Auftrag des Arbeitgebers planen und durchführen, noch besser unterstützt werden.

Die neue Handlungshilfe fasst mögliche Gefährdungen in insgesamt elf Kategorien von Gefährdungsfaktoren zusammen (z. B. mechanische Gefährdungen, Gefahrstoffe oder psychische Faktoren). Anhand der hinterlegten Informationen lassen sich die Arbeitsplätze überprüfen und ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen. Auch die Fachinformationen zu den Gefährdungsfaktoren erhielten eine umfassende Überarbeitung. Dabei wurden insbesondere die rechtlichen Bezüge angepasst (u. a. auch zum neuen Mutterschutzgesetz).

Darüber hinaus enthält das Internetangebot der BAuA Grundlagenund Expertenwissen rund um die Gefährdungsbeurteilung. Eine Datenbank ermöglicht über diverse Rechercheoptionen den schnellen Zugang zu Handlungshilfen und Hintergrundinformationen.