Jahressteuergesetz 2019 - geplante Neuregelungen

Die Bundesregierung hat am 8. Mai 2019 ein lange erwartetes Steueränderungsgesetz auf den Weg gebracht („Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“). Das Gesetz soll ab 2020 in Kraft treten. Im Folgenden stellen wir einige der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevanten Änderungen dar. Einzelne Regelungen des Steueränderungsgesetzes können zwar noch geändert werden, da die Länder, Interessen- und Arbeitgeberverbände sowie die Gewerkschaften hierzu noch Stellung nehmen und Änderungen vorschlagen konnten. Jedoch werden die nachfolgend erläuterten Änderungen im Grundsatz Bestand haben. Sich frühzeitig darauf einzustellen ist ratsam.