Höhere Zuschüsse für Berufsbildung

Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, erhalten ab dem 1. August 2019 höhere Zuschüsse für ihre Berufsausbildung. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Gesetzesänderung am 28. Juni 2019 zugestimmt. So steigen die Förderpauschalen für den Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten von 622 EUR monatlich deutlich auf 716 EUR. Ab dem 1. August 2020 beträgt diese Pauschale 723 EUR pro Monat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Zuschüsse für Fahrkosten oder Kinderbetreuung zu beantragen. Aber nicht nur die Bedarfssätze steigen, auch die Einkommensfreibeträge werden erhöht. Für Auszubildende mit einer Behinderung steigen die Fördersätze (Ausbildungsgeld) zum 1. August 2019 und 1. August 2020 auf dieselben Beträge.

Mit der Gesetzesänderung werden die Bedarfssätze und Freibeträge an die neuen BAföG-Sätze angepasst, deren Erhöhung ebenfalls am 28. Juni vom Bundesrat gebilligt wurde. Die Berufsausbildungsbeihilfe bzw. das Ausbildungsgeld kann von den Auszubildenden bei der Agentur für Arbeit oder bei dem für sie zuständigen Jobcenter beantragt werden.